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Ratgeber · Strom & Gas

Strom- oder Gasanbieter wechseln: Ablauf, Fristen, Sicherheit

So läuft ein Anbieterwechsel ab: wer kündigt, welche Angaben nötig sind, was der 24-Stunden-Wechsel seit Juni 2025 bedeutet und warum die Versorgung nie unterbricht.

Von Niklas Scherhaufer & Ivan BeregovojStand: 3 Min. Lesezeit

Dieser Artikel ist nur auf Deutsch verfügbar.

Kurz gesagt
  • Der neue Anbieter kündigt in der Regel für Sie beim alten. Sie erteilen ihm dafür eine Vollmacht.
  • Seit Juni 2025 muss der technische Wechsel beim Strom innerhalb von 24 Stunden an jedem Werktag möglich sein. Kündigungsfristen bleiben trotzdem bestehen.
  • Der Wechsel ist für Haushaltskunden kostenfrei, und die Versorgung ist immer gewährleistet.
  • Nach der Erstlaufzeit darf die Kündigungsfrist höchstens einen Monat betragen.

Der Ablauf in fünf Schritten

  1. Unterlagen bereitlegen: letzte Jahresabrechnung mit Verbrauch, Zählernummer und Marktlokations-ID.
  2. Tarife vergleichen: Grundpreis, Arbeitspreis, Laufzeit, Preisgarantie und Bonusbedingungen zusammen betrachten.
  3. Vertrag abschließen: Der neue Anbieter bekommt eine Vollmacht und kündigt beim bisherigen.
  4. Bestätigung abwarten: Sie erhalten den Liefertermin vom neuen und die Kündigungsbestätigung vom alten Anbieter.
  5. Zählerstand notieren: am Wechseltag ablesen und aufbewahren.

Was sich 2025 geändert hat

Seit Juni 2025 muss der technische Lieferantenwechsel beim Strom innerhalb von 24 Stunden vollzogen werden und an jedem Werktag möglich sein. Das beschleunigt die Abwicklung, Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen gelten aber weiter. Wichtigste Angabe ist jetzt die Marktlokations-ID (MaLo-ID), eine elfstellige Nummer für Ihre Verbrauchsstelle. Sie steht auf der Rechnung.

Laufzeiten und Kündigungsfristen

Laut Bundesnetzagentur darf die erste Vertragslaufzeit höchstens zwei Jahre betragen. Danach darf sich der Vertrag nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern, mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat. In der Grundversorgung können Sie jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen. Bei einem Umzug gibt es ein Sonderkündigungsrecht mit sechs Wochen Frist.

Keine Angst vor dem Stromausfall

Durch den Wechsel entsteht keine Versorgungslücke. Läuft etwas schief, greift die Ersatzversorgung: Die Belieferung Ihres Haushalts mit Strom oder Gas ist immer gewährleistet. Kündigung und Wechsel sind für Haushaltskunden kostenfrei.

Checkliste

  • Jahresabrechnung mit Verbrauch
  • Zählernummer
  • Marktlokations-ID
  • Laufzeit und Kündigungsfrist des aktuellen Vertrags
  • Bonus- und Preisgarantiebedingungen des neuen Tarifs

Häufige Fragen

Muss ich selbst kündigen?

In der Regel nicht. Der neue Anbieter kündigt mit Ihrer Vollmacht beim bisherigen.

Wie lange dauert ein Wechsel insgesamt?

Der technische Wechsel geht beim Strom seit Juni 2025 binnen 24 Stunden. Wann der neue Vertrag beginnt, hängt aber von der Kündigungsfrist Ihres bisherigen Vertrags ab.

Quellen

  1. Bundesnetzagentur: Lieferantenwechsel
  2. Bundesnetzagentur: Kündigung
  3. § 20a EnWG: Lieferantenwechsel

Stand 1. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die verlinkten Quellen in ihrer jeweils aktuellen Fassung.