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Ratgeber · Reparatur

Reparaturen anbieten ohne Werkstatt: So funktioniert es für Handyshops

Wie Handyshops Smartphone-, Tablet- und Notebook-Reparaturen anbieten, ohne eigene Werkstatt, mit Partnerpreis, eigenem Aufschlag und Status per Link.

Von Niklas Scherhaufer & Ivan BeregovojStand: 3 Min. Lesezeit

Dieser Artikel ist nur auf Deutsch verfügbar.

Kurz gesagt
  • Der Shop nimmt das Gerät an, der Reparaturpartner repariert, der Kunde holt es im Shop ab.
  • Der Shop sieht den Partnerpreis und legt den Endpreis für seinen Kunden selbst fest.
  • Seit 20. Juni 2025 müssen Hersteller für neue Smartphones und Tablets Ersatzteile sieben Jahre lang bereithalten.
  • Mit dem Recht auf Reparatur ab 31. Juli 2026 verlängert sich die Gewährleistung um zwölf Monate, wenn ein Mangel durch Reparatur behoben wird.

Das Modell in fünf Schritten

  1. Annehmen: Der Kunde bringt das Gerät in den Shop. Der Shop notiert Gerät und Fehler, ohne Entsperrcodes oder Passwörter.
  2. Anmelden: Im Partnerbereich wählt der Shop Gerät und Reparatur und sieht den Partnerpreis.
  3. Zu uns: Das Gerät kommt per Versand oder Abholung, wie vereinbart.
  4. Reparieren: Wir reparieren und testen. Ist mehr kaputt als gedacht, melden wir uns vorher.
  5. Zurück: Der Kunde holt das Gerät im Shop ab und zahlt den Preis des Shops.

Ihr Aufschlag, Ihre Kunden

Der Shop rechnet mit uns zum Partnerpreis ab und bestimmt selbst, was sein Kunde zahlt. Die Differenz bleibt beim Shop. Annahme, Rückgabe und Bezahlung laufen über den Shop, er bleibt Anlaufstelle für seine Kunden.

Warum Reparatur gefragter wird

Für Smartphones und Tablets, die seit dem 20. Juni 2025 neu auf den Markt kommen, verlangt die Ökodesign-Verordnung (EU) 2023/1670 unter anderem, dass Ersatzteile wie Displays und Akkus sieben Jahre lang nach Ende des Inverkehrbringens verfügbar sind. Der Bundestag hat am 25. Juni 2026 die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 beschlossen, die ab dem 31. Juli 2026 gilt: Wer sich bei einem Mangel für die Reparatur entscheidet, bekommt zwölf Monate zusätzliche Gewährleistung, und Hersteller bestimmter Produkte, darunter Smartphones und Tablets, müssen auch außerhalb der Gewährleistung reparieren.

Daten und Geräte

Für die Reparatur brauchen wir Gerät, Fehlerbild und Auftragsnummer, keine weiteren Daten des Endkunden. Entsperrcodes und Passwörter gehören nicht in die Anmeldung. Empfehlen Sie Ihrem Kunden vorher ein Backup.

Checkliste

  • Gerät und Fehler bei Annahme notieren
  • Keine Codes oder Passwörter aufschreiben
  • Reparatur im Partnerbereich anmelden
  • Statuslink an den Kunden geben
  • Endpreis mit eigenem Aufschlag festlegen
  • Kunden auf Backup hinweisen

Häufige Fragen

Brauche ich eigene Software?

Nein. Reparaturen meldet der Shop im Partnerbereich an, im Browser auf Computer, Tablet oder Smartphone.

Was kostet die Partnerschaft?

Die Konditionen besprechen wir im ersten Gespräch und halten sie in einer schriftlichen Partnervereinbarung fest.

Welche Geräte gehen?

Smartphone, Tablet, Notebook und Konsole: Display, Akku, Ladebuchse, Wasserschaden, Kamera, Ton, Tastatur, Lüfter, HDMI und Controller.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2023/1670 (Ökodesign Smartphones und Tablets), EUR-Lex
  2. Umweltpakt Bayern: Zusammenfassung der Ökodesign-Verordnung 2023/1670
  3. IHK Hannover: Bundestag beschließt Umsetzung der Recht-auf-Reparatur-Richtlinie
  4. Richtlinie (EU) 2024/1799 (Recht auf Reparatur), EUR-Lex

Stand 6. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die verlinkten Quellen in ihrer jeweils aktuellen Fassung.