
- Pflicht ist ein intelligentes Messsystem bei mehr als 6.000 kWh Jahresverbrauch, bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und bei Solaranlagen über 7 kW.
- Seit 2025 können Sie den Einbau auch freiwillig verlangen.
- Für den freiwilligen Einbau gelten bis 100 Euro einmalig und bis 30 Euro im Jahr als angemessen.
- Zuständig ist der grundzuständige Messstellenbetreiber, oft der örtliche Netzbetreiber.
Was ein intelligentes Messsystem ist
Ein intelligentes Messsystem besteht aus einem digitalen Stromzähler und einer Kommunikationseinheit. Es übermittelt Verbrauchswerte, damit Sie zum Beispiel einen dynamischen Stromtarif nutzen können.
Wer es bekommen muss
Laut Bundesnetzagentur erhalten verpflichtend ein intelligentes Messsystem:
- Haushalte mit mehr als 6.000 kWh Jahresverbrauch
- Kunden mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG, etwa Wärmepumpen
- Betreiber von Solar- oder KWK-Anlagen mit mehr als 7 kW installierter Leistung
Freiwilliger Einbau
Seit 2025 können Sie den vorzeitigen Einbau beim grundzuständigen Messstellenbetreiber verlangen. Als angemessen gelten dafür bis 100 Euro einmalig und, bei geringerem Verbrauch, bis 30 Euro im Jahr.
Preisobergrenzen beim Pflichteinbau
- Jahresverbrauch 6.000 bis 10.000 kWh: 40 Euro im Jahr
- Steuerbare Verbrauchseinrichtung: 50 Euro im Jahr
- Steuerungseinrichtung: zusätzlich 50 Euro im Jahr
Einbau, Betrieb und Wartung übernimmt der grundzuständige Messstellenbetreiber, meist der örtliche Netzbetreiber.
Checkliste
- Jahresverbrauch aus der Abrechnung ablesen
- Wärmepumpe, Wallbox oder Speicher vorhanden?
- Solaranlage über 7 kW?
- Messstellenbetreiber auf der Rechnung finden
- Bei Interesse freiwilligen Einbau anfragen
Häufige Fragen
Muss ich einen Smart Meter nehmen?+
Nur in den genannten Fällen ist er Pflicht. Sonst können Sie ihn freiwillig verlangen, müssen aber nicht.
Wer baut ihn ein?+
Der grundzuständige Messstellenbetreiber, oft der örtliche Netzbetreiber.
Brauche ich ihn für einen dynamischen Tarif?+
Ja. Dynamische Tarife setzen ein intelligentes Messsystem voraus.
Quellen
Stand 6. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die verlinkten Quellen in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

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