
- Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen über 4,2 kW, etwa Wärmepumpe, Wallbox oder Batteriespeicher, gelten seit 1. Januar 2024 die Regeln nach § 14a EnWG.
- Im Gegenzug sinken die Netzentgelte, je nach Modul pauschal oder über einen niedrigeren Arbeitspreis.
- Der Netzbetreiber darf die Leistung nur bei drohender Überlastung dimmen, eine Mindestleistung von 4,2 kW bleibt immer.
- Neue Anlagen fallen automatisch darunter, ältere können freiwillig wechseln.
Welche Geräte betroffen sind
Die Regeln gelten für steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Netzanschlussleistung über 4,2 kW: private Wallboxen, Wärmepumpen und Klimageräte sowie Batteriespeicher, soweit sie Strom aus dem Netz beziehen. Neue Anlagen fallen seit 1. Januar 2024 automatisch darunter, Bestandsanlagen können freiwillig wechseln.
Dimmen statt Abschalten
Der Netzbetreiber darf die Leistung nur bei akuter Gefährdung oder drohender Überlastung des Netzes reduzieren. Eine komplette Abschaltung ist untersagt: Eine Mindestleistung von 4,2 kW bleibt erhalten. Damit läuft eine Wärmepumpe weiter und ein E-Auto lädt langsamer.
Die drei Module
- Modul 1: eine pauschale Reduzierung der Netzentgelte, je nach Netzgebiet etwa 110 bis 190 Euro im Jahr.
- Modul 2: der Arbeitspreis des Netzentgelts sinkt auf 40 Prozent. Dafür braucht es einen eigenen Zähler für das Gerät, ein Grundpreis entfällt.
- Modul 3: seit April 2025 zeitvariable Netzentgelte mit unterschiedlichen Preisstufen über den Tag, nur zusammen mit Modul 1.
Zwischen Modul 1 und 2 können Sie wechseln.
Was das für Ihren Tarif heißt
Die Netzentgelte sind ein Teil Ihres Strompreises. Welches Modul sich lohnt, hängt von Verbrauch und Gerät ab. Wir prüfen mit Ihnen den passenden Stromtarif, auch einen eigenen Tarif für die Wärmepumpe. Anmeldung und Anschluss der Geräte übernimmt ein Elektrofachbetrieb beim Netzbetreiber.
Checkliste
- Leistung des Geräts über 4,2 kW?
- Inbetriebnahme ab 2024 oder freiwilliger Wechsel
- Modul wählen: 1, 2 oder 3
- Für Modul 2 eigenen Zähler einplanen
- Stromtarif passend zum Modul prüfen
Häufige Fragen
Kann der Netzbetreiber meine Wärmepumpe abschalten?+
Nein. Er darf nur dimmen, und auch das nur bei drohender Überlastung. 4,2 kW bleiben immer verfügbar.
Welches Modul ist das beste?+
Das hängt vom Verbrauch ab. Modul 1 ist am einfachsten, Modul 2 lohnt sich eher bei hohem Verbrauch des Geräts, braucht aber einen eigenen Zähler.
Übernehmen Sie die Anmeldung?+
Nein. Anmeldung und Anschluss beim Netzbetreiber übernimmt ein Elektrofachbetrieb. Wir prüfen den passenden Tarif.
Quellen
Stand 6. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die verlinkten Quellen in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

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