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Ratgeber · Gebäudesicherheit

Hinweisschild Videoüberwachung: Was muss draufstehen?

Wann ein Schild für die Kamera Pflicht ist, welche Angaben die Datenschutzaufsicht verlangt, wo es hängen muss und wie lange Aufnahmen in der Regel bleiben dürfen.

Von Niklas Scherhaufer & Ivan BeregovojStand: 3 Min. Lesezeit

Dieser Artikel ist nur auf Deutsch verfügbar.

Kurz gesagt
  • Filmt eine Kamera Bereiche, die nicht rein privat sind, etwa Gehweg, Kundenbereich oder Parkplatz, muss vorher ein Hinweisschild darauf aufmerksam machen.
  • Die Datenschutzkonferenz empfiehlt zwei Stufen: ein kurzes Schild vor dem Bereich und ein vollständiges Informationsblatt.
  • Auf das Schild gehören Name und Kontakt des Verantwortlichen, Zweck und Rechtsgrundlage, die berechtigten Interessen, die Speicherdauer und wo es weitere Informationen gibt.
  • Für die Speicherdauer nennt die Datenschutzkonferenz 72 Stunden als Regelwert.

Wann ein Schild nötig ist

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt, dass Menschen erfahren, wenn Daten über sie erhoben werden (Art. 13 DSGVO). Bei Kameras heißt das: Wer einen überwachten Bereich betritt, muss das vorher erkennen können. Die Datenschutzkonferenz (DSK) schreibt dazu, der Umstand der Beobachtung und der Name und die Kontaktdaten des Verantwortlichen seien „zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ erkennbar zu machen, also vor dem Betreten.

Filmt eine Kamera ausschließlich Ihr eigenes, nicht öffentlich zugängliches Grundstück im rein privaten Rahmen, greift die DSGVO meist nicht. Sobald aber Gehweg, Straße, Nachbargrundstück, Kunden oder Beschäftigte ins Bild kommen, gelten ihre Pflichten, auch das Hinweisschild.

Was auf dem Schild stehen muss

Die DSK hat ein Muster für das sogenannte vorgelagerte Hinweisschild veröffentlicht. Darauf gehören:

  • Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen, gegebenenfalls seines Vertreters
  • Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, sofern es einen gibt
  • Zwecke und Rechtsgrundlage der Videoüberwachung
  • die berechtigten Interessen, etwa Schutz vor Einbruch und Vandalismus
  • Speicherdauer oder die Kriterien dafür
  • wo es die vollständigen Informationen gibt, zum Beispiel per Aushang oder auf der Website

Dazu kommt ein gut erkennbares Kamera-Symbol. Die vollständigen Informationen, etwa zu Empfängern und Ihren Rechten, stehen auf einem zweiten Informationsblatt.

Wo und wie groß

Das Schild hängt vor dem überwachten Bereich, nicht erst mitten darin, und laut DSK möglichst auf Augenhöhe. Für das Muster empfiehlt die DSK zur Lesbarkeit einen Ausdruck mindestens in DIN A4. Die Angaben sollen kurz, klar und verständlich sein.

Wie lange Aufnahmen bleiben dürfen

Aufnahmen müssen gelöscht werden, sobald sie für den Zweck nicht mehr gebraucht werden. Ob ein Vorfall gesichert werden muss, lässt sich laut DSK meist innerhalb von ein bis zwei Arbeitstagen klären. Deshalb nennt sie eine Speicherdauer von 72 Stunden als Regelwert. Längere Fristen brauchen eine Begründung, etwa über mehrtägige Feiertage.

So richten wir es ein

Bei der Planung legen wir fest, welche Bereiche die Kameras zeigen, setzen Privatzonen für Gehweg und Nachbarn und stellen die Speicherdauer ein. Für den Text des Hinweisschilds und die Frage, ob Ihre Anlage erlaubt ist, sind Sie als Betreiber verantwortlich. Im Zweifel hilft die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde weiter.

Checkliste

  • Schild vor dem überwachten Bereich, auf Augenhöhe
  • Name und Kontakt des Verantwortlichen
  • Zweck, Rechtsgrundlage und berechtigtes Interesse
  • Speicherdauer, Orientierung 72 Stunden
  • Hinweis, wo es weitere Informationen gibt
  • Vollständiges Informationsblatt bereithalten

Häufige Fragen

Reicht ein Aufkleber mit Kamera-Symbol?

Ein reines Symbol reicht nach der DSK-Orientierungshilfe nicht. Es braucht zusätzlich die Angaben zum Verantwortlichen, zum Zweck, zur Speicherdauer und den Hinweis auf weitere Informationen.

Brauche ich ein Schild, wenn die Kamera nur meinen Garten filmt?

Bei rein privater Nutzung auf dem eigenen, nicht öffentlich zugänglichen Grundstück greift die DSGVO meist nicht. Ein Schild schadet trotzdem nicht und macht Besuchern die Kamera bewusst.

Gilt das auch für Attrappen?

Eine Attrappe nimmt nichts auf. Sie kann aber denselben Überwachungsdruck erzeugen. Richten Sie sie deshalb so aus, als würde sie filmen.

Quellen

  1. Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfe Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen (Stand 17.07.2020), Abschnitt Transparenz und Anlage 1
  2. EuGH, Urteil vom 11.12.2014, C-212/13 (Ryneš): Zusammenfassung des Landesdatenschutzbeauftragten Sachsen-Anhalt

Stand 6. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die verlinkten Quellen in ihrer jeweils aktuellen Fassung.